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Leasing
Nutzen statt sofort kaufen.
- Planbare, regelmäßige Leasingraten
- Die Umsatzsteuer wird mit den Raten eingezogen
- Das Objekt bleibt während der Laufzeit in der Regel beim Leasinggeber
- Erwerb durch Kauf nach der Grundmietzeit möglich
Typische steuerliche Wirkung
Laufende Aufwandswirkung
- Wird die Ausstattung steuerlich dem Leasinggeber zugerechnet, können die Leasingraten grundsätzlich als laufende Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
- Eine Aktivierung und Abschreibung der Ausstattung beim Leasingnehmer ist in diesem Fall regelmäßig nicht erforderlich.
- Die Umsatzsteuer fällt mit den einzelnen Raten an und kann bei bestehender Berechtigung ratierlich als Vorsteuer abgezogen werden.
Passt oft, wenn moderne Ausstattung genutzt und Liquidität geschont werden soll.